Konfetti

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für die Fasnacht Glarus

Haftpflicht

Die Versicherungen gegen Unfall- oder Krankheit ist Sache der teilnehmenden Personen oder Gruppen. Fasnacht GLaris lehnt jede Haftung oder Forderung ab. Ebenfalls lehnt die Fasnacht GLaris Forderungen für Diebstahl und verlorene Gegenstände aller Art ab.

Fahrzeuge

Alle Fahrzeuge die am Umzug teilnehmen, müssen mindestens eine Tagesnummer gelöst haben. Ungelöste Fahrzeuge werden am Umzug nicht zugelassen. Allfällige Bussen und Schäden, die durch Fahrzeuge und Wagen verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrzeugführers. Die Fasnacht GLaris lehnt jede Haftung ab.

Wichtig:

  • Die Zugfahrzeugnummer ist zwingend bei der Anmeldung anzugeben. (Vorschrift des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus).
  • Wenn mehr als 9 Personen auf dem Fahrzeug während des Umzugs mitfahren, ist ein Versicherungsnachweis einzureichen, welcher bestätigt, dass die Personen auf dem Fahrzeug entsprechend versichert sind!
  • Dies hat bis 2 Wochen vor dem Umzug auf office@fasnachtglarus.ch zu erfolgen!

Konfetti und Wurfmaterial

Als Wurfmaterial sind nur industriell gefertigte original Konfetti erlaubt. Papierschnitzel, Federn, Verpackungsmaterial aller Art, Heu und Stroh sowie Flüssigkeiten sind verboten. Personen und Gruppen die sich nicht an diese Vorschriften halten, werden vom Umzug ausgeschlossen und Haften für Schäden und Reinigungskosten.

Hinweis:

Zuschauer dürfen nicht mit Gewalt in das fasnächtliche Treiben am Umzug einbezogen werden (keine Konfetti-Badewannen usw...)

Ausschluss und Gerichtsstand

Personen oder Gruppen die Sachbeschädigungen oder Belästigungen aller Art verursachen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sie müssen für Schäden aufkommen und mit einer Strafanzeige rechnen. Gerichtsstand ist Glarus.

Wir behalten uns vor, die allgemeinen Bedingungen jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die Version auf dieser Webseite!

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